Wilhelm Reinke
Rechtsanwalt

Dechaneistr.18 in 48145 Münster; Tel.: 0251 63115; Fax: 0251 63511

Gütestelle

NRW-Symbol

Herrn Rechtsanwalt Reinke ist durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Hamm gemäß § 2 des vormaligen Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NW (GüSchlG NRW) die Anerkennung als Gütestelle im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erteilt. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich nunmehr als §§ 44 - 56 im Justizgesetz NRW.

Die Schlichtungs- und Kostenordnung der Gütestelle findet sich hier:

Schlichtungs- und Kostenordnung (PDF-Format)

Schlichtungs- und Kostenordnung (HTML-Format)

Ein Vordruck für die Beantragung eines Schlichtungsverfahrens findet sich hier:

Schlichtungsantrag (PDF-Format)

Einen Antrag können Sie auch persönlich hier in der Kanzlei stellen.

Zum Öffnen von Dateien im PDF-Format benötigen Sie den Acrobat Reader, den Sie hier kostenlos herunterladen können.

Über nachstehenden Link ist der Wortlaut des Gütestellen- und Schlichtungsgesetzes NRW (GüSchlG NW) über das Projekt Justiz-Online NRW mit weiteren Links zu den in Bezug genommenen Vorschriften abrufbar.

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz NRW

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