Georg Dlugay & Wilhelm Reinke
Rechtsanwälte

Dechaneistr.18 in 48145 Münster; Tel.: 0251 63115; Fax: 0251 63511

PKH / BerH

Der Staat gewährt Ihnen eine finanzielle Unterstützung durch Bewilligung von Prozesskosten- und/oder Beratungshilfe, wenn und soweit Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Interessen aufzubringen.

Ferner darf Ihre Rechtsposition nicht aussichtslos und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig sein.

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe umfasst die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts. Nicht gedeckt sind die Kosten der Gegenseite, welche im Falle des Unterliegens auch von einer bedürftigen Partei zu tragen sind.

Die Beratungshilfe deckt lediglich den außergerichtlichen Bereich ab. Auf der anderen Seite erfolgt keine Prüfung der Erfolgsaussichten eines etwaigen Rechtsstreits.

Zu den finanziellen Verhältnissen sind sämtliche Einkünfte in Geld oder Geldeswert darzulegen. (z. B. Einkünfte aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Tätigkeit, Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung, Rente)

Sozialhilfe oder freiwillige Leistungen Dritter (z. B. Unterstützung durch Freunde, Schenkung) zählen nicht zum Einkommen.

Diese Einkünfte sind um Abzüge zu bereinigen (z. B. Einkommenssteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen, Unterhaltszahlungen auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung, Miete zzgl. Nebenkosten, ggfls. weitere Belastungen)

Eingehendere Ausführungen finden sich u. a. auf einer Informationsseite der Europäischen Union:

Informationen der Europäischen Union

Zur Erlangung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe ist das Ausfüllen von Formularen zu den Einkommens- und Vermögenverhältnissen unumgänglich. Entsprechende Formulare werden von der Justiz NRW nunmehr als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Diese finden sich u. a. hier:

Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen bei Beantragung von Prozesskostenhilfe

Wir machen darauf aufmerksam, dass für externe Links eine Verantwortung oder Haftung weder in inhaltlicher noch in technischer Hinsicht übernommen werden kann. Wir haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der verlinkten Seiten.

Bei rechtlichen Problemen und Zweifelsfällen ist die zusätzliche Einholung anwaltlichen Rats zur Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles angezeigt.

Technischer Hinweis
Diese Seiten verwenden keine Frames. Bei Anklicken externer Links verlassen Sie diese Website, wobei eine Rückkehr über die Zurück-Taste des Browsers oder die Neueingabe von www.dlugay-reinke.de möglich ist.

Seitenanfang










Startseite

Anfahrt

E-Mail

Gütestelle

Kontakt

Links

Themen

Impressum